Arbeiten & IV: Die UNO-BRK ist unsere Mission
Die Schweiz hat die UNO-BRK im Jahr 2014 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, alles zu unternehmen, um allen Menschen gleiche Chancen in sämtlichen Lebensbereichen einzuräumen, für Menschen mit und ohne Behinderung. An den Aktionstagen zum 10-Jahre-Jubiläum im Frühsommer bot das BSB «Rundgänge durch unsere Arbeitswelt» an. Sie gewährten Einblicke in vielseitige Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit IV-Rente in Basel.
Das BSB überprüft auch intern, inwiefern es mit seinem umfangreichen und durchlässigen Angebot für Menschen mit Behinderung die Forderungen der UNO-BRK erfüllt, und definiert Massnahmen zur Verbesserung.
UNO-BRK sichtbar machen
So rief das BSB die Gruppe «Interne Fachspezialisten UNO-BRK» ins Leben. In regelmässigen Sitzungen und spezifischen Schulungen zur UNO-BRK befähigt das BSB zehn Mitarbeitende mit und ohne Behinderung dazu, die Artikel der UNO-Behindertenrechtskonvention in besonderer Weise im Unternehmen zu vertreten und die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen voranzubringen.
Erste Beobachtungen wurden in der Kick-off-Sitzung im Sommer 2024 zusammengetragen: Beispielsweise sollen auf der Website und bei Printmaterial vermehrt Fotos von Menschen mit Beeinträchtigung geistiger, psychischer oder sozialer Natur gezeigt werden. Damit werden weniger auffallende Behinderungen sichtbarer. Ferner sind sich alle Fachspezialistinnen und Fachspezialisten einig, dass sie zunächst im eigenen Arbeitsumfeld die Kolleginnen und Kollegen zum Thema UNO-BRK sensibilisieren. Den Wunsch, die Gesellschaft allgemein vertrauter mit der Thematik zu machen, teilen ebenfalls alle. Zu diesem Zweck könnten sich die Standorte des BSB stärker mit den Quartierstreffpunkten in Basel-Stadt vernetzen. Ergebnisse und Massnahmen werden jeweils in einem Statusbericht ausgewertet und jährlich der Geschäftsleitung vorgelegt.
Für die Umsetzung braucht es Menschen, sie sich ganz persönlich und immer wieder für die Gleichstellung einsetzen
Klare Meinung
Auch der Mitarbeitendenrat des BSB hat sich mit den über 50 Abschnitten der Konvention auseinandergesetzt. Der Rat vertritt die Interessen aller Mitarbeitenden mit einer IV-Rente gegenüber der Geschäftsleitung. Roman Sennhauser, seit 15 Jahren der Präsident des Mitarbeitendenrats, betrachtet die UNO-Konvention als Leitfaden, was jede Person erreichen sollte. Ihr Wortlaut sei absolut und wecke teilweise falsche Hoffnungen, die nicht einfach umsetzbar sind. Die Umsetzung liege vielmehr bei jedem Einzelnen oder jeder Einzelnen. Er ist überzeugt: «Für die Umsetzung braucht es Menschen, sie sich ganz persönlich und immer wieder für die Gleichstellung einsetzen». Ähnlich wie bei der Gleichstellung zwischen Mann und Frau sei dies ein langer Prozess.
Er lobt die sehr gute Betreuung beim BSB und die kompetenten Ansprechpersonen bei Fragen und Anliegen. Die individuelle Teilhabe, Eigeninitiative und Selbstbestimmung sollte man stärken und verbessern. Das Jubiläumsjahr hat die UNO-BRK etwas in den Fokus der Gesellschaft gerückt. So erwähnt er die Intranet Stationen mit barrierefreiem Zugang für alle Mitarbeitenden, die nach über zehn Jahren endlich realisiert wurde. Oder der Wechsel zu Du-Kultur beim BSB betrachtet er als wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Vereinfachung der Kommunikation.
Abschliessend meint er: «In der Schweiz und beim BSB müssen die Menschen darauf achten, die UNO-BRK im Alltag umzusetzen. Jeder und jede muss die Augen offen haben, was man im Sinne der UNO-BRK verbessern kann.»